Zur Anhörung am 07.09.2022 im Hessischen Landtag zum Hessischen Energiegesetz erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und energiepolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Stephan Grüger:
„Viel Kritik gab es bei der Anhörung am Gesetzentwurf zur Novelle des Hessischen Energiegesetzes. Besonders wiesen viele Anzuhörende auf das Fehlen von konkretisierenden Verordnungen, insbesondere zur kommunalen Wärmeplanung, hin. Angesprochen wurden auch eklatante Datenschutzprobleme bei der kommunalen Wärmeplanung. Auch wurde sehr grundsätzliche Kritik formuliert und die fehlende Berücksichtigung von Energiespeichern und des Verkehrs, sowie das Fehlen von Zwischenzielen bemängelt. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hält den Gesetzentwurf aus dem Hause des grünen Wirtschaftsministers gar für ‚nicht ausreichend‘ und attestiert ihm ein ‚veraltetes Verständnis von Energiepolitik und ihren Instrumenten‘. Hans-Joseph Fell, Präsident der Energy Watch Group bezeichnet die Ziele des Hessischen Energiegesetzes als ‚verfassungswidrig im Sinne des Klimaschutz-Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 29. April 2021‘ und als ‚nicht geeignet, um für Hessen schnell eine Unabhängigkeit von russischen Energielieferungen zu realisieren‘. Auch wurde darauf hingewiesen, dass die Landesregierung alle die Landesliegenschaften betreffenden Maßnahmen längst auch ohne Gesetz per Verordnung hätte umsetzen können.
Wir fordern die Landesregierung auf, sich die Kritik zu Herzen zu nehmen und den Gesetzentwurf entsprechend grundsätzlich zu überarbeiten. In der derzeitigen Fassung ist die Novelle des Hessischen Energiegesetzes nicht zustimmungsfähig – dies sollte auch für die hessische Landesregierung selbst gelten, vorausgesetzt, dass sie die Sonntagsreden des Ministerpräsidenten und des Wirtschaftsministers ernst nimmt.“