Der Landtagsabgeordnete Stephan Grüger hat gemeinsam mit seinem Kollegen Gerald Kummer MdL eine Kleine Anfrage zum Thema Windkraft gestellt. Im Deutschen Bundestag sind kürzlich weitreichende Gesetze beschlossen worden, die unter anderem zum Ziel haben, den Ausbau Windenergie an Land zu beschleunigen. Dazu sollen Windkraftwerke im Planungsrecht bevorzugt werden und der Ausbau erneuerbarer Energien soll im überragenden, also andere öffentliche Interessen unterordnenden, öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen. Im Bundesland Hessen gibt es zurzeit als Teil der Regionalen Raumordnungspläne genehmigte, aber beklagte Teilpläne Erneuerbare Energien (TPEE), die mit Ausschlusswirkung die möglichen Windkraftstandorte festschreiben und damit auch auf die gesamten Raumordnungspläne ausstrahlen da sie die weitaus größten Teile der Regionen vom Windkraftausbau ausschließen. Die beiden Landtagsabgeordneten wollen daher von der Hessischen Landesregierung wissen, Welche Rechtswirkungen sich aus den neuen bundesgesetzlichen Regelungen im Hinblick auf den rechtlichen Fortbestand der Teilpläne Erneuerbare Energien (TPEE) ergeben. und ob die Notwendigkeit einer Überarbeitung der für die TPEE zu Grunde liegenden Vorgaben aus dem Landesentwicklungsplan besteht. Außerdem fragen sie die Landesregierung, bis wann sie die durch die Änderung der bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen notwendig gewordene Neufassung des Landesentwicklungsplanes vorlegen will.
Die Kleine Anfrage mit der Drucksachennummer 20/8832 samt Antwort der Landesregierung finden Sie im Landtagsinformationssystem unter folgendem Link.