„Eine solche Planung kann man als Verhinderungsplanung ansehen“

Zum heute von der Regionalversammlung Mittelhessen gefassten Beschluss des Teilregionalplans Energie in der von der Landesregierung geänderten Fassung erklärt der SPD-Landtagsabgeordnete und Mitglied der Regionalversammlung Stephan Grüger MdL:

„Ich habe heute bei der Sitzung der Regionalversammlung dem sogenannten Beitrittsbeschluss zum Teilregionalplan Energie in der von der Landesregierung geänderten Fassung nicht zugestimmt.

Zum einen missbillige ich, wie auch die gesamte SPD-Fraktion in der Regionalversammlung Mittelhessen, den Eingriff der Landesregierung in den von der Regionalversammlung bereits beschlossenen Teilregionalplan Energie durch die Herausnahme des Vorranggebietes in Braunfels-Philippstein. Dieser Eingriff der Landesregierung in die Regionalplanung ist weder sachlich noch fachlich gerechtfertigt. Das davon betroffene Windkraft-Projekt eines heimischen mittelständischen Unternehmens, welches den produzierten Windstrom zudem lokal verbraucht hätte, wäre vorbildlich für eine dezentrale Nutzung von Erneuerbaren Energien. Der dort produzierte Strom wäre nie bis in das Übertragungsnetz (Höchstspannungsnetz) gelangt, ein teuer Netzausbau wäre mit solchen Projekten nicht nötig.

Zum anderen erfüllt der Regionalplan faktisch nicht die Vorgabe des Hessischen Energiegipfels und des Hessischen Landesentwicklungsplans, Windkraftnutzung auf 2% der Landesfläche zu ermöglichen. Ein nicht unwesentlicher Anteil der in diesem Teilregionalplan Energie nun ausgewiesenen Vorranggebiete ist nicht windhöffig genug für eine wirtschaftliche Nutzung der Windenergie. Die Folge wird sein, dass dort keine Windkraftanlagen errichtet werden und das 2%-Ziel in Mittelhessen verfehlt wird. Eine solche Planung kann man als Verhinderungsplanung ansehen. Ich bin gespannt, wie hier die Gerichte entscheiden werden.“